Rechtsanwalt Thomas Kircher- parteiisch für Betriebsräte und Mitarbeiter

Die drei aktuellen Probleme im Arbeitsrecht: Corona, Corona, Corona

Sofortmaßnahmen

mit kaskadenhafter Verschärfung rechnen
mindestens bis nach den Osterferien

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Infos Schuldnerberatung: http://www.schuldnerberatung-sh.de/fileadmin/download/aktuelles/2020-04-03_KSB_Info_Corona-Gesetzespaket.pdf

  Ziel 1: Lauffähigkeit erhalten  

- Notfall- Steuerungsgruppe bilden (GF, Abteilungsleiter, BR)

- Sicherstellung des Materialzuflusses vom Vorlieferanten, monitoring Auftrageingang täglich

- Täglicher Personalausfall feststellen

- Mitarbeitern mit kleinen Kindern (bis 12 oder mit besonderen Betreuungsbedarf), die Betreuung sicherstellen müssen (Alleinerziehend, beide Partner arbeiten – Steuerklasse-) lokalisieren. Erstattungsanspruch nach § 616 BGB umstritten, besser Gleitzeit oder krank
Anspruch auf Krankengeld für 6 Wochen wenn Schule oder Kindergarten zu sind und eine andere Betreuung nicht möglich ist. (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0587.pdf%27%5D__1586153771572)
§ 26 MTV (8 EMTV) tarifliche Ausgestaltung des § 616 BGB bis 5 Tage, aber vorher Urlaubsabbau, Gleitzeitabbau bis -21, TV ZUG A. Weitergehende Ansprüche nach § 616 BGB damit ausgeschlossen.

- Kommunikation sicherstellen: von jedem Mitarbeiter Handynummer / E-Mail Adresse unter der er/sie erreichbar ist

- Kleinere Kommunikationsgruppen bilden (auf Arbeitsteamebene), sternförmig zur obersten Organisationsstufe/ Steuerungsgruppe, eventuell informell über BR

- EDV Struktur prüfen

- Gleitzeitregelung erstellen / ausweiten auf –200 Std, für 1/2 Jahr einseitiges Anordnungsrecht des Arbeitgebers; Information des BR; bei Beschwerden Verfahren nach § 85 BetrVG,

- Video Konferenzen

- Hygiene- Maßnahmen

- Werksausweise ausgeben für den Fall der Absperrung

- Reisebegrenzungen, insbesondere in besonders gefährdete Gebiete, Besucher aus Risikogebieten, MA in Risikogebieten, Kundenkontakte

- Separierung Erkrankter und Überweisung in ärztliche Behandlung

- Aufklärung über Ansteckungsrisiken

- Versetzte Schichten, keine Schichtübergabe, feste Schichten und keine Schichtenmischung, versetzte Pausen

- kleinere Arbeitsgruppen bilden, Vermischung verhindern.

- systemwichtige Mitarbeiter isolieren (strenges Home Office) für die Zeit nach dem Kollaps , wenn es wieder losgeht

- Kantine, Sozialräume, Duschen schließen / desinfizieren,

- Sonntagsarbeit

- Arbeiten im Großraumbüro

- Dienstbesprechung per Video- Konferenz

Home Office, EDV Zugang, LapTop nach Hause nehmen, Arbeitszeit aufschreiben, bei fehlender Arbeit Arbeitgeber in Verzug setzen (tatsächliches Angebot entbehrlich, da Arbeitgeber auf Präsenz am Arbeitsplatz verzichtet hat, E-Mail reicht; §294/295


Home Office

-Die Installation geht in der Regel nicht sofort fehlerfrei

- Richtiger Arbeitsort zu Hause
Trennung Arbeit – Privatraum

- Alten Rhythmus beibehalten

- Im Team arbeiten

- Arbeit und Familie unter einen Hut bekommen
klare Arbeits- und Kinderbetreuungszeiten vereinbaren

- Kosten klären
Papier, Toner, Strom, Heizung, Pauschale vereinbaren

Home Office Sport- Übungen

Im Stehen telefonieren, Fußwippe machen, einmal in der Stunde Füße für 10 Minuten auf den Tisch legen, einige Minuten auf der Stelle laufen, Kniebeugen, Auf dem Stuhl Oberkörper und Bauch auf den Oberschenkel ablegen , anschließend wieder hoch und zurücklehnen, Stützübung auf den Stuhl: mit Armen an den Lehnen hochstützen, Liegestütz am Tisch

Home Office
Umfang in Corona Zeiten ca 40%,
subjektives Wohlbefinden im Vergleich zu klassischen Bürotätigkeiten sinkt (Younghwan Song, dies Telework stress.., Bloom, Dies working from Home..)
Produktivität steigt um ca 13% (geringere Fehl- und Krankheitszeiten)

Problem Home-Office

Rivalität Mitarbeiter vor Ort – Home- Office

 

- Keine Betriebsschließung ohne behördliche Anordnung (Schadensersatz!)

- Nachweispflicht nach § 5 EntFG auf länger als drei Tage festlegen (Mitbestimmungsrecht des BR, Initiativrecht)

- Freistellung der Mitarbeiter, Lohnzahlung, Vorschuss IfSG

- Bevorratung antiviraler Medikamente /Mundschutz zur Prophylaxe und Therapie von Mitarbeitern (in Schlüsselfunktionen)

- BR Arbeit
 über Video- Konferenzen, Verlagerung von Aufgaben auf den Betriebsausschuss

(Der BUND Verlag hat einen guten Newsletter dazu veröffentlicht

https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~7-Fragen-zur-Betriebsratsarbeit-waehrend-der-Corona-Krise~?newsletter=BR-Newsletter%2F2020-03-24&utm_source=br-newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=2020-03-24)

a.) an die Mitarbeiter - und Betriebsräte- eine Bescheinigung zur Arbeitsstätte bei Ausgehsperre

b.) Im Betriebsrat - soweit er noch beschlussfähig ist- den Beschluss fassen, dass, soweit keine ordentliche BR Sitzung mehr zustande kommt- alle Aufgaben an den Betriebsausschuss zur eigenständigen Erledigung übertragen werden. § 27 Abs 2 BetrVG; qualifizierte Mehrheit + Schriftform.

Soweit kein Ausschuss vorhanden: an BR Vorsitzenden und Stellvertreter

c.) Mit den Betriebsräten ein Kommunikationssystem aufbauen, WhatsApp, Zoom, Teams,...., Telefon

d.) Musterschreiben vom BUND Verlag (siehe oben) vom Arbeitgeber unterschreiben lassen

Ausgehsperre

Xxx Werk

Bescheinigung Zur Arbeitsstätte bei Ausgehsperre

Hiermit bescheinigen wir Herrn/Frau ................ dass seine Arbeitsstätte in
...............................................................................

liegt.

Firma                      Unterschrift                    Stempel

Erleichterung beim Antrag auf Sozialrechtliche Hilfen, gesetzliche Stundungsregelung bei Dauerverträgen und Miete
http://www.schuldnerberatung-sh.de/fileadmin/download/aktuelles/2020-04-03_KSB_Info_Corona-Gesetzespaket.pdf

2.) Redundante Systeme erstellen

alternative Lieferketten

Vorproduzenten neu bewerten

Ausfall von Schlüsselmitarbeitern

Home Office Offline

Pandemieplan erstellen

Arbeitsfähigkeit erhalten: bisher 2 Strategien

1.)   solange Arbeiten, bis die Mitarbeiter angesteckt sind oder kein Material mehr kommt oder die Lager voll sind

2.)   zwei Arbeitsgruppen bilden. Eine produziert, die zweite wird nach Hause geschickt (Kurzarbeit / bezahlte Freistellung / Abbau Urlaub / Abbau Gleitzeit) mit dem Hinweis, um sich nicht anzustecken tunlich die freiwillige Isolation zu wählen. Bei der ersten Gruppe wartet man, bis sie durchinfiziert ist und in die Quarantäne muss (erst, wenn Symptome vorliegen). Dann kommt Gruppe 2 zum Einsatz. Man darf nur beide Gruppen nicht vermischen! (So verfahren jetzt die Krankenhäuser in Bayern mit den Mitarbeitern)

3.) stabilisieren

- Kurzarbeit ab Mitte April 2020 wenn das Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung in Kraft ist (BR ausnehmen für BR Arbeit!)
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-arbeit-von-morgen-gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
https://www.arbrb.de/61983.htm

(Art 10 Inkrafttreten regelt nicht, ob die Neuerungen erst ab erstmaliger Antragstellung auf Kurzarbeitergeld, oder auch bei laufenden Bewilligungen gelten)
Einsatzpläne erstellen, Probeberechnung, Verfahren testen.

- Transfergesellschaft

- Schadensersatz Betriebskosten § 56 Abs 4 S2 IfSG (Antragfristen!)

Hier die Seite auf der Wirtschaftshilfen beantragt werden können

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Dort ist auch der Hinweis, dass bei KuG für die tatsächliche Arbeit Arbeitszeitnachweise geführt werden müssen. Diese müssen eventuell bei einer Nachprüfung vorgelegt werden. Das dürfte Auswirkungen auf die Mitarbeiter mit "Vertrauensarbeitszeit" haben.